Am 1.Mai 2014 tritt die vierte Änderung der EnEV in Kraft. Mit dem Beschluss des Bundesrates vom Oktober 2013 ändern sich für Hausbesitzer folgende Punkte:
- Bis 2015 müssen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1.Janur 1985 errichtet wurden, modernisiert werden. Für einige Altanlagen gibt es Ausnahmen.
- Für den Primärenergiebedarf von Neubauten gilt ab dem 1. Januar 2016 ein Faktor von 0,75
- Für die Mindestqualität der Gebäudehülle gilt ab dem 1. Januar 2016 ein Faktor von 0,8
- Für sanierte Gebäude gibt es keine Änderung
- Ab 2015 dürfen in nicht eigen genutzten Wohnhäusern keine Heizkessel mehr betrieben werden, die vor 1985 gebaut wurden
- Die Bundesländer verpflichten sich, die Energieasuweise stichprobenartig zu kontrollieren
Quelle: enev-online.de